Über uns

Wo Vertrauen beginnt: 

Die Menschen hinter der Irma Foundation

 

 

Die Irma Foundation wurde 2012 von Dr. Irmgard und Prof. Dr. Wolfgang Leisenberg gegründet. Ihr Herzensanliegen war es, den christlichen Glauben praktisch und weltweit sichtbar zu machen – durch Hilfe zur Selbsthilfe, persönliche Förderung und ganzheitliche Unterstützung. Es werden nur Projekte unterstützt, deren verantwortliche Personen uns persönlich bekannt sind.

 

 

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des christlichen Glaubens in Wort und Tat sowie Werken der Mildtätigkeit. Das wird in Deutschland, aber auch weltweit insbesondere verwirklicht durch:

  • Die Förderung von christlichen Gemeinden und Werken
  • Die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen
  • Selbstlose Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen
  • Die Unterstützung bzw. Förderung der oben genannten Zwecke erfolgt in der Regel durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 AO (sog. Förderstiftung) und kann darüber hinaus auch unmittelbar erfolgen.

 

Die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und wird durch ein ehrenamtliches Kuratorium begleitet, das die Verwendung der Mittel sorgfältig prüft.
Im Vorstand wirkt Prof. Dr. Wolfgang Leisenberg. 

Zum Kuratorium gehören Dr. Irmgard Leisenberg, Heinrich IX Prinz Reuss, Amélie Prinzessin Reuss, Thomas Herrmann und Kaline Herrmann.

 

 

Unser Leitvers: 

„Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“

 – Matthäus 25,40

 

§ 2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des christlichen Glaubens in Wort und Tat
sowie in Werken der Mildtätigkeit.
(2) Der Stiftungszweck wird in Deutschland, aber auch weltweit insbesondere verwirklicht durch
a) die Förderung von christlichen Gemeinden und Werken
b) die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen
c) eine selbstlose Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des
§ 53 AO erfüllen
d) Die Unterstützung bzw. Förderung der oben genannten Zwecke erfolgt in der Regel durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 AO (sog.
Förderstiftung) und kann darüber hinaus auch unmittelbar erfolgen.

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